Spiel-, Platz- und Hausordnung der Tennisabteilung des TV 1862 Leutershausen e.V.

1. Allgemeines

  1. Die Tennisplätze des TV 1862 Leutershausen stehen allen Mitgliedern der Tennisabteilung zur aktiven Sportausübung zur Verfügung.
  2. Das Betreten und Benutzen der Tennisplätze sowie der Nebenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der TV 1862 Leutershausen lehnt jede über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Haftung ab. Kindern unter sechs Jahren ist das Betreten der Tennisplätze nicht gestattet.
  3. Die Clubmitglieder sind im Rahmen der über den Bayerischen Landessportverband bestehenden Sammelversicherung gegen Unfall versichert.

2. SPIELBETRIEB

  1. Der Spielbetrieb beginnt nach der Winterpause, wenn die Plätze vom Vorstand freigegeben wurden.
  2. Ein Platz ist dann gesperrt, wenn das Netz heruntergedreht ist oder der Platzwart den Platz sperrt.
  3. Auf den Tennisplätzen darf nur in Tennisbekleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden.
  4. Die Plätze und das Zubehör sind sorgfältig und schonend zu behandeln.
  5. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart. Den Anordnungen des Platzwartes bzw. seines Stellvertreters ist unbedingt Folge zu leisten.
  6. Die Spielstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde. Die jeweilige Spielzeit beträgt 55 Minuten, die Doppelstunde 115 Minuten. Sonderregelungen bezüglich der Spielzeit gelten bei Turnieren, Freundschaftsturnieren, Trainingszeiten, Forderungsspielen und Spielen im Rahmen von Clubmeisterschaften etc. Nach dem Spiel haben die Spieler ihre benutzten Plätze selbst abzuziehen.

3. SPIELBERECHTIGUNG – GASTSPIELER

  1. Spielberechtigt sind grundsätzlich nur Mitglieder der Tennisabteilung des TV 1862 Leutershausen.
  2. Gäste dürfen grundsätzlich nur mit Clubmitgliedern und jeweils nur außerhalb der Hauptspielzeiten spielen. (Hauptspielzeiten sind werktags von 18.00 bis 20.00 Uhr). Gastspieler können nur dann spielen, wenn dadurch der Spielbetrieb der Clubmitglieder nicht beeinträchtigt wird. Die Gebühr für Gastspieler beträgt zur Zeit 3,- E pro Stunde, pro Gast und Platz. Die Gebühr ist vor Spielbeginn fällig. Ab 18.00 Uhr dürfen Gastspieler keine Plätze im Voraus belegen. Gastspieler sind verpflichtet, sich an diese Spielordnung zu halten. Gastspielern ist es nicht möglich, die Anlage regelmäßig oder häufig zu benutzen, hierfür ist unbedingt die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung des TVL erforderlich.
  3. Verein und Abteilung übernehmen Gastspielern gegenüber grundsätzlich keine Haftung für Personen- oder Sachschäden. Gastspieler sind vom Verein oder der Abteilung nicht gegen Unfälle versichert.

4. PLATZTAFEL - PLATZBELEGUNG

  1. Für jedes Clubmitglied ist eine Namenskarte vorhanden. Diese wird für die Platzbelegung auf den für den allgemeinen Spielbetrieb freigegebenen Plätzen verwendet. Wenn nicht gespielt wird, können die Namenskarten in eine neben der Platzbelegungstafel befindliche Tafel gesteckt werden. Es darf nur auf dem Platz gespielt werden, den der Spieler mit seiner Karte für die jeweilige Zeit belegt hat. Bis zur Beendigung des Spiels muss die Karte eingesteckt bleiben. Beim Einzel wird eine Spielzeit durch EINE Karte belegt, beim Doppel werden zwei Spielzeiten durch ZWEI Karten belegt. Wer seine Spielzeit nicht nutzt, muss seine Namenskarte spätestens 10 Minuten vor Beginn der Spielzeit entfernen oder entfernen lassen. Nicht entfernte Karten können nach Ablauf von 10 Minuten der neuen Spielzeit von der Tafel genommen werden. Erscheint ein Spieler nicht spätestens 10 Minuten nach Beginn der Spielzeit, so kann der von ihm belegte Platz von einem anderen Mitglied unter der Voraussetzung übernommen werden, dass die Namenskarte des Übernehmenden eingesteckt wird. Das gleiche gilt für Plätze, die für den Trainingsbetrieb gesperrt sind.
  2. Nehmen Spieler an einem Training teil, für das Plätze reserviert sind, dürfen sie bis zum Ende des Trainings mit ihrer Namenskarte gleichzeitig keine anderen Plätze belegen.
  3. Die Platzbelegungstafel dient nicht zur Aufbewahrung von Namenskarten. Eingesteckt gebliebene Karten werden deshalb entfernt. Dies gilt auch für Karten, die sich nach Saisonschluss noch an der Belegungstafel befinden.
  4. Kinder und Schüler dürfen an Werktagen ab 18.00 Uhr keinen Platz im Voraus belegen. Sie dürfen den Platz aber dann belegen, wenn dieser während ihrer Anwesenheit noch frei ist.

5. PLATZPFLEGE

  1. Nach jeder Spielzeit ist der gesamte Platz mit dem Besen oder der sonst dafür vorgesehenen Kehreinrichtung abzuziehen. Bei Turnieren, Forderungen, Trainingsbetrieb oder Doppelspielen ist der Platz nach Spielende abzuziehen. Bei starkem Regen braucht nicht abgezogen zu werden. Bei trockener Witterung ist der Platz vor Spielbeginn zu wässern.

6. HAUSORDNUNG

  1. Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Das Clubheim darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Von der Terasse oder dem Clubheim mitgenommene Stühle, Sonnenschirme oder Sonstiges sind nach Gebrauch umgehend wieder zurückzustellen.

7. VERSTÖßE UND FOLGEN

  1. Bei Verstößen gegen diese Spiel- und Platzordnung sowie bei missbräuchlicher Benutzung einer fremden Namenskarte, kann der Vorstand, gegenüber demjenigen, der es missbraucht oder demjenigen der den Missbrauch ermöglicht, ein befristetes Spielverbot verhängen.

TV 1862 Leutershausen - Abteilung Tennis - Die Abteilungsleitung